Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > News
Als Sprengel bezeichnet man den örtlichen Zuständigkeitsbereich bestimmter Stellen (z.B. Gericht, Behörde). Als Gerichtssprengel wird beispielsweise jenes Gebiet bezeichnet, für das ein Gericht (im Rahmen der inländischen Gerichtsbarkeit und der internationalen Zuständigkeit, der Zulässigkeit des Rechtsweges sowie seiner sachlichen und funktionellen Zuständigkeit) örtlich zuständig ist.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug