Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Blackout
Im Zivilprozess liegt Gerichtsanhängigkeit ab dem Zeitpunkt vor, ab dem eine Klage bei Gericht eingelangt ist. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen.
Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug